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   OLG Oldenburg, 15.06.1993 - 5 U 10/93   

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https://dejure.org/1993,4378
OLG Oldenburg, 15.06.1993 - 5 U 10/93 (https://dejure.org/1993,4378)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15.06.1993 - 5 U 10/93 (https://dejure.org/1993,4378)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15. Juni 1993 - 5 U 10/93 (https://dejure.org/1993,4378)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Erforderliche Aufklärung bei endonasaler Kieferhöhlenoperation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Endonasale Kiefernhöhlenoperation; Aufklärung am Vortag; Überforderung des Patienten; Vorauseilende Eingriffsaufklärung; Abschluß der präoperativen Untersuchungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Endonasale Kiefernhöhlenoperation; Aufklärung am Vortag; Überforderung des Patienten; Vorauseilende Eingriffsaufklärung; Abschluß der präoperativen Untersuchungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1439
  • VersR 1994, 221
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.06.1993 - 5 U 10/93
    Entscheidend ist, daß der Patient in die Lage versetzt wird, zumindest eine ungefähre Vorstellung von dem Ausmaß der Risiken zu erhalten und er sich damit ein zutreffendes Bild vom Eingriff und dessen Folgen machen kann, um eigenverantwortete Entscheidung zu treffen (vgl. nur BGH VersR 1981, 456 ff; 1984, 582 f; 1992, 960 ff; jüngst Urteil vom 16.02.1993 - VI ZR 300/91).

    Zutreffend ist allerdings, daß eine Aufklärung lediglich am Vorabend einer Operation nach erfolgter stationärer Aufnahme einen Patienten überfordern kann, wenn er dabei für ihn überraschend erstmals von schwerwiegenden Risiken mit möglichen entscheidenden Auswirkungen auf die künftige Lebensführung erfährt, auch wenn für die Eingriffsrisiken eine Aufklärung am Vortag in vielen Fällen noch ausreichend ist (BGH VersR 1992, 960, 961).

  • BGH, 16.02.1993 - VI ZR 300/91

    Zeitpunkt der Patientenaufklärung bei notwendiger Schnittentbindung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.06.1993 - 5 U 10/93
    Entscheidend ist, daß der Patient in die Lage versetzt wird, zumindest eine ungefähre Vorstellung von dem Ausmaß der Risiken zu erhalten und er sich damit ein zutreffendes Bild vom Eingriff und dessen Folgen machen kann, um eigenverantwortete Entscheidung zu treffen (vgl. nur BGH VersR 1981, 456 ff; 1984, 582 f; 1992, 960 ff; jüngst Urteil vom 16.02.1993 - VI ZR 300/91).
  • BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79

    Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten; Zahlung von Schmerzensgeld sowie

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.06.1993 - 5 U 10/93
    Entscheidend ist, daß der Patient in die Lage versetzt wird, zumindest eine ungefähre Vorstellung von dem Ausmaß der Risiken zu erhalten und er sich damit ein zutreffendes Bild vom Eingriff und dessen Folgen machen kann, um eigenverantwortete Entscheidung zu treffen (vgl. nur BGH VersR 1981, 456 ff; 1984, 582 f; 1992, 960 ff; jüngst Urteil vom 16.02.1993 - VI ZR 300/91).
  • OLG Hamm, 23.11.2009 - 3 U 41/09

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht gegenüber einem Arzt als Patienten

    Schon die Aufklärung am Vorabend einer Operation nach erfolgter stationärer Aufnahme wird einen Patienten in der Regel überfordern, wenn er dabei überraschend erstmals von schwerwiegenden Risiken mit möglichen entscheidenden Auswirkungen auf die künftige Lebensführung erfährt (BGH, aaO; OLG Oldenburg, VersR 1994, 221); denn der Patient wird oftmals die für den stationären Aufenthalt notwendigen Dispositionen getroffen und sich innerlich auf den geplanten Eingriff eingestellt haben, wodurch sich bereits eine psychische Barriere aufgebaut haben kann, die bereits erklärte Operationsbereitschaft zu widerrufen (BGH, VersR 1992, , 960 ff.).

    Abgesehen davon, dass hier bei stationär durchgeführter Koronarintervention gerade nicht am Vortag aufgeklärt worden ist, kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass dem Kläger schon im Vorfeld der Maßnahmen - d.h. gelegentlich anderweitiger Gespräche - der Eingriff und seine wesentlichen Komplikationen dargestellt worden waren (vgl. etwa : OLG Saarbrücken, OLGR 2000, 401; Hamm, VersR 1995, 1440; OLG Oldenburg, VersR 1994, 221).- Der hierzu persönlich angehörte Beklagte zu 2. hat zu dem Inhalt des von ihm am 21.01.2004 (2 Tage vor der Koronarintervention) geführten persönlichen Gespräches lediglich bestimmt und überzeugend darlegen können, dass er dem Kläger die Risiken des Zuwartens mit der dringend angeratenen Untersuchung (nämlich die Gefahr eines Hinterwandinfarktes) eindringlich vor Augen geführt habe.

  • OLG Oldenburg, 25.03.1997 - 5 U 186/96

    Anhörung des Arztes bei Zweifeln an einer dokumentationsgerechten Aufklärung;

    Der behandelnde Arzt schuldet zunächst der Patientin die so genannte Grundaufklärung, bei der ihr ein zutreffender Eindruck von der Schwere des Eingriffs und von der Art der Belastungen vermittelt werden muss, die für die spätere Lebensführung auf sie zukommen können (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH VersR 1991, 777 ff; 1992, 238 ff [BGH 12.11.1991 - VI ZR 369/90] ; Senat VersR 1994, 221).
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